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Ausschmückungen und Lügen im Lebenslauf
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Ausschmückungen und Lügen im Lebenslauf - was geht zu weit?

Dein Lebenslauf ist einer der wichtigsten Aspekte deiner Bewerbung. Er zeichnet deinen beruflichen, aber auch persönlichen Werdegang nach und vermittelt bei Unternehmen, Personalern und Chefs einen ersten Eindruck von deiner Person und deinen Qualifikationen. Klar, dass man sich in den Angaben so positiv wie möglich präsentieren will - doch welche Ausschmückungen im Lebenslauf sind erlaubt, und wie viel Schummeln geht zu weit?

Stelle dich und deine Qualifikationen als Bewerber selbst im besten Licht dar

Du bist eher bescheiden und prahlst in deiner Bewerbung nicht gerne mit deinen Erfahrungen und deinen Erfolgen? In Falle der Bewerbung und des Lebenslaufs solltest du dein Können dennoch keinesfalls unter den Scheffel stellen. Schließlich willst du ja mithilfe dieser Angaben überzeugen! Achte darauf, positive Formulierungen zu wählen, wenn du in deinen Angaben die einzelnen Stationen deines Werdegangs beschreibst. Darüber hinaus lohnt es sich, diejenigen Aspekte zu betonen, die für die entsprechende Stelle relevant sind.

Beispiel: In deinem letzten Urlaub hast du zwar viel am Strand gelegen, aber auch einen Spanischkurs besucht. In diesem Fall ist es durchaus legitim, das Ganze in aller Ehrlichkeit als “Sprachreise” im Lebenslauf anzuführen. Bei einer reinen Vergnügungsreise hingegen solltest du das vermeiden - erst recht, wenn du nicht über die entsprechenden Spanischkenntnisse verfügst! In diesem Falle wären diese Schummeleien einfach falsche Angaben und somit schon Lügen im Lebenslauf. Vielleicht fällt eine kleine Lüge nicht sofort ins Auge - aber die Wahrheit wird mit einer Frage der Recruiter nach deinem Sprachniveau schnell ans Licht kommen. Und solch falsche Angaben sind kein Kavaliersdelikt.

Aufhübschen und kleinere Optimierungen sind erlaubt - Lügen im Lebenslauf aber nicht

Für einen überzeugenden Lebenslauf ist es nicht nur erlaubt, sondern sogar empfehlenswert, über entsprechende Formulierungen dem Unternehmen ein möglichst positives Bild von dir zu zeichnen.

Oftmals bemerkst du selbst mit erst mit ein bisschen mehr Aufmerksamkeit auf den zweiten Blick, dass du beispielsweise während einer Auszeit vom Arbeitsplatz alles in allem mehr Zeit und Energie in das Thema Ehrenamt gesteckt hast, oder dass du während deines Praktikums bei letzten Arbeitgeber selbstständig an einem Projekt gearbeitet hast. Diese Aspekte solltest du in jedem Fall erwähnen!

  • Lücken durch Studiengangswechsel: Zunächst einmal: Kein Personaler oder Chef wird es als Bewerber zum Vorwurf machen, wenn du nach einigen Semestern gemerkt hast, dass du doch lieber etwas Anderes studieren willst. Oftmals ergeben sich durch einen Wechsel des Studiengangs Wartezeiten. Überlege dir am besten schon vorher, womit du diese füllen könntest - vielleicht mit einem Nebenjob, der mit dem neuen Studium zu tun hat? Dieser gehört dann auch in den Lebenslauf - und schmückt die Lücke aus!

  • Nebenjobs zum Broterwerb: Du hast, zum Beispiel zwischen Bachelor und Master, ein Semester pausiert, um Geld fürs Studium zu verdienen? Auch wenn dein Job in dieser Zeit vielleicht nichts mit deinem Studium und deinem angestrebten Beruf zu tun hat, solltest du ihn in den Lebenslauf aufnehmen. Es ist durchaus etwas Positives, wenn du früh finanziell Verantwortung für dich selbst übernommen hast!

  • Arbeitslosigkeit nach dem Studium: Trotz Fachkräftemangel - den ersten festen Job nach dem Studium zu finden, dauert bei vielen Absolventen etwas länger. Das muss dir keine Angst machen, Personaler und Vorgesetzte wissen das und haben dafür Verständnis. Du willst aus einer Phase der “Arbeitslosigkeit” eine “berufliche Orientierungsphase” machen? Dann besuche in dieser Zeit Seminare und Workshops, mache vielleicht auch mal ein kürzeres Praktikum - das wirkt gleich viel aktiver und engagierter.

  • Reiseauszeiten: Nach dem Studium bist du erstmal ein halbes Jahr lang mit dem Rucksack durch Südostasien gereist? Auch das kannst du ruhig wahrheitsgemäß in deinen Lebenslauf schreiben. Viele Recruiter sehen längere Reiseauszeiten heutzutage nicht mehr als Lücken im Lebenslauf an, vielmehr ergibt sich so die Gelegenheit, die Persönlichkeit von Bewerbern besser kennenzulernen.

  • Familien- und Elternzeit: Hartnäckig halten sich in vielen Lebensläufen Formulierungen wie “Kinderpause” und “Erziehungsurlaub”. Aber mal ehrlich: Wie eine Pause oder Urlaub fühlt sich Kindererziehung nicht an! Wähle hier besser Formulierungen wie “Elternzeit” oder “Erziehungsarbeit” - schließlich hast du in dieser Zeit Einiges geleistet und auch wichtige Soft Skills wie Selbstorganisation und Nervenstärke erworben.

  • Krankheit: Wenn du aufgrund einer Krankheit mehrere Monate ausgefallen bist, bist du nicht verpflichtet, Arbeitgebern mitzuteilen, um welche Krankheit es sich gehandelt hat. Für deinen Arbeitgeber ist nur wichtig, ob du durch deine Erkrankung Andere gefährden könntest. Es reicht also ein knapper Hinweis auf den Zeitraum und dass du krank warst, weitere Details kannst du auslassen.

Lügen sind ein No-Go im Lebenslauf

Lügen sind ein No-Go im Lebenslauf

Lügen oder gefälschte Unterlagen können für dich nicht nur ausgesprochen peinlich werden, wenn du im Bewerbungsprozess auffliegst - sie sind auch illegal und kein Kavaliersdelikt.

Mache dir klar, dass dein Gegenüber durch gezieltes Nachfragen im Vorstellungsgespräch schnell dahinter kommen kann, dass du im Lebenslauf gelogen hast.

Dies gilt zum Beispiel für massiv aufgebauschte Sprachkenntnisse: Hast du angegeben, dass dein Englisch “verhandlungssicher” ist, solltest du auch gut damit zurechtkommen, wenn während des Vorstellungsgesprächs die Sprache gewechselt wird.

Und wenn ein HR-Verantwortlicher im Unternehmen Nachfragen zu einer bestimmten beruflichen Station oder einem Thema stellt, solltest du wissen, was dort eigentlich deine Aufgabe war.

Rechtliche Konsequenzen

Auch wenn Lügen im Lebenslauf zunächst nicht ans Tageslicht gekommen sind, können sie auch später noch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Findet dein Arbeitgeber erst nach Einstellung heraus, dass du im Lebenslauf gelogen hast, ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung. Darüber hinaus kann es in manchen Fällen sogar zu einer Schadensersatzklage wegen Betrugs kommen.

Fazit

Der Lebenslauf ist ein Dokument, in welchem du dich selbst und deinen beruflichen Werdegang in einem vorteilhaften Licht präsentieren darfst und auch sollst.

Handfeste Lügen jedoch haben im Lebenslauf nichts verloren und können böse Konsequenzen nach sich ziehen.