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Kennst du deine Rechte im Bewerbungsgespräch? Es gibt Fragen, die NICHT gestellt werden dürfen!

Wie alt waren Sie, als Sie Ihren Abschluss gemacht haben? Leben Sie alleine oder mit Partnerin oder Partner? Möchten Sie eine Familie gründen? Diese Fragen erscheinen auf den ersten Blick harmlos, verletzen aber deine Rechte als Bewerberin oder Bewerber. Damit du genau weißt, welche Fragen dir gestellt werden dürfen und welche nicht, haben wir ein paar Infos über deine Rechte im Bewerbungsverfahren zusammengestellt. Wir erklären auch, was du tun kannst, wenn man dir bei einem Bewerbungsgespräch eine unangemessene Frage stellt.

Oder kontaktiere uns, wenn du Fragen hast!

Das Gesetz schützt dich nicht immer

Bewerbungsgespräche werden immer lockerer und informeller. Der Nachteil ist, dass eine lebhafte Diskussion in Grauzonen abdriften kann; zu Themen, die mit der Stelle an sich nichts zu tun haben. Deine Antworten auf unangemessene – und rechtlich unzulässige – Fragen haben einen viel größeren Einfluss auf die Entscheidung des Recruitingteams, als du dir vorstellen kannst.

Wir sprechen intern sehr viel über Biases, eine Art von Schubladendenken, das auf Erfahrungen, Meinungen und teilweise auch Vorurteilen basiert. Instinktiv und unreflektiert reagiert unser Gehirn auf Informationen und Signale, wie zum Beispiel Wortwahl und Körpersprache. Diese Instinkte halfen uns ursprünglich z.B. schnell bei Gefahr agieren zu können, sind aber heute im Alltag oft gefährlich, weil sie unsere Recruiterinnen und Recruiter in einer Bewerbungssituation unbewusst beeinflusst. Informationen, die für die Ausübung der Rolle nicht relevant sind, sollten daher nicht erfragt werden, um diese Instinkte zu vermeiden.

Christina Spangberg, leitet unser internes Recruitment-Team in Deutschland

Zum Glück gibt es Gesetze, die Stellensuchende vor unangenehmen Situationen schützen. Das Gesetz schützt dich aber vielleicht nicht immer, vor allem, wenn du deine Rechte nicht kennst. Wir haben daher eine Checkliste mit deinen Rechten als Bewerber zusammengestellt.

Fragen, die bei einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen

Es dürfen KEINE Fragen zu den folgenden Themen gestellt werden:

  • Politische Einstellung oder Engagement – zum Beispiel, welche politische Partei du unterstützt.
  • Alter – zum Beispiel, wie alt du warst, als du deinen Abschluss gemacht hast.
  • Beziehung – zum Beispiel, ob du deine Beziehung über deine Arbeit stellst.
  • Lebensform – zum Beispiel, ob du allein lebst oder mit einem Partner oder einer Partnerin.
  • Eltern und Kinder – zum Beispiel, in welchem Bereich deine Eltern tätig sind oder wie viele Kinder du hast.
  • Ethnische Herkunft – zum Beispiel, von welcher ethnischen Gruppe du abstammst oder aus welchem Land deine Eltern kommen.
  • Religion – zum Beispiel, ob du einer Religion angehörst.
  • Krankheiten – zum Beispiel, ob du täglich Medikamente einnimmst.
  • Sexuelle Identität – zum Beispiel, zu wem du dich hingezogen fühlst.
  • Gewerkschaft – zum Beispiel, welcher Gewerkschaft du angehörst.
  • Schwangerschaft – zum Beispiel, ob du schwanger bist oder ob du eine Familie gründen möchtest.

Gibt es Situationen, in denen die genannten Fragen gestellt werden dürften?

Ja, aber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Bestimmte Fragen sind zulässig, wenn sie mit den Besonderheiten der Stelle oder den damit verbundenen spezifischen Aufgaben zusammenhängen. Wenn du dich zum Beispiel auf eine Stelle bei einer politischen Partei bewirbst, ist es legitim, dass du nach deiner politischen Einstellung gefragt wirst.

Merke: Wenn dir eine Frage völlig irrelevant für die Stelle und unangemessen vorkommt, dann ist sie es mit Sicherheit auch. Du hast als Bewerber das Recht, dein Gegenüber zu fragen, warum die betreffenden Informationen für das Unternehmen relevant sind, und kannst die Antwort verweigern,

sagt Christina.

Was ist, wenn meine Rechte verletzt werden?

Wenn du der Meinung bist, dass die Frage unangemessen ist, oder du weißt, dass sie deine Rechte verletzt, kannst du die Antwort immer verweigern. Wir empfehlen dir, bereits vor dem Vorstellungsgespräch für dich festzulegen, worüber du bereit bist zu sprechen. Es gibt Menschen, die gerne über ihre Lebensumstände reden, und falls du dazu gehörst, dann solltest du dich nicht verstellen müssen - denn sonst wirst du bei dem Arbeitgeber vielleicht gar nicht glücklich werden. Wenn du Aussagen auf bestimmte Fragen jedoch verweigern möchtest, dann solltest du das tun.

Weil es unangenehm sein kann, eine Frage zu hinterfragen oder die Antwort zu verweigern, haben wir einige mögliche Antworten zusammengestellt:

  • Ich denke nicht, dass die Frage für die Stelle relevant ist, daher möchte ich sie nicht beantworten.
  • Ich bin mir nicht sicher, was das mit der Stelle zu tun hat. Könnten Sie bitte erläutern, warum Sie das wissen möchten?
  • Ich weiß, dass Fragen zu „XXX“ bei einem Bewerbungsgespräch nicht zulässig sind. Möchten Sie die Frage anders formulieren oder sollen wir mit der nächsten Frage weitermachen?

Du kannst auch nach dem Bewerbungsgespräch den Recruiter oder den HRler kontaktieren, der oder die für das Bewerbungsverfahren zuständig ist, und ihr berichten, wie das Bewerbungsgespräch gelaufen ist. Bei Academic Work nehmen wir das sehr ernst und haben Experten, die dich unterstützen, wenn du das Gefühl hast, ungerecht behandelt worden zu sein.

Es ist für uns sehr wichtig, dass jeder einen Recruitmentprozess durchläuft, bei dem alle Fragen relevant sind und keine Rechte verletzt werden. Wenn du dich in einem Bewerbungsprozess bei AW ungerecht behandelt fühlst, melde dich unbedingt bei uns!