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Allgemeines

  • Du hast alle Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame 1. Hilfe und einen wirksamen Brandschutz zu unterstützen.
  • Du hast den zuständigen Vorgesetzten über von dir festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit unverzüglich zu informieren.
  • Mängel und Defekte an Schutzeinrichtungen und Arbeitsmitteln sowie nicht einwandfrei verpackte, gekennzeichnete und beschaffene Arbeitsstoffe sind unverzüglich von dir dem Vorgesetzten im Kundenbetrieb zu melden.
  • Du darfst dich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln, das gilt auch für Medikamente, nicht in einen Zustand versetzen, durch den du dich selbst oder andere gefährden könntest.
  • Du darfst dich an gefährlichen Stellen nur im Rahmen der dir übertragenen Aufgaben aufhalten.

Arbeitsweg

  • Für dich gilt für den Weg zur und von der Arbeitsstelle die Straßenverkehrsordnung, soweit du dich auf öffentlichen Straßen und Wegen aufhältst. Dies gilt auch für Wege zwischen verschiedenen Arbeitsstellen in der Arbeitszeit.
  • Du hast dich mit der nötigen Vorsicht am öffentlichen Straßenverkehr zu beteiligen, das gilt auch für Fußgänger und insbesondere bei gefährlicher Witterung.
  • Bahnanlagen darfst du nur an den dafür vorgesehenen Unterführungen oder an beschrankten bzw. gesicherten Übergängen überqueren.
  • Fahrzeuge dürfen von dir nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzt werden. Der Gebrauch von Firmenfahrzeugen ist nur mit Genehmigung des Vorgesetzten erlaubt.

Chemische Mittel / Farben und Lacke / Reinigungsmittel / Gefahrenstoffe

  • Du darfst nur die von der Firma und vom jeweiligen Vorgesetzten bereitgestellten Mittel verwenden.
  • Chemische Mittel, Farben und Lacke, Reinigungsmittel und Gefahrenstoffe darfst du nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen lagern.
  • Du darfst diese Mittel unter keinen Umständen in Behältnisse füllen, die keine Kennzeichnung oder eine falsche bzw. irreführende Kennzeichnung haben. Besonders streng ist es untersagt, chemische Mittel, Reinigungsmittel, Farben, Lacke und Gefahrenstoffe in Lebensmittelgefäße abzufüllen.
  • Chemische Mittel, Farben und Lacke, Reinigungsmittel und Gefahrenstoffe musst du immer trocken und sicher über dem Gefrierpunkt lagern. Das Auslaufen musst du durch geeignete Maßnahmen verhindern.
  • Gefahrenstoffe darfst du nur nach gesonderter Einweisung durch den Vorgesetzten verwenden.

Maschinen und Geräte

  • Vor jedem Gebrauch musst du Maschinen und Geräte auf eventuelle Defekte und Beschädigungen kontrollieren.
  • Besonders musst du auf defekte Gehäuse und defekte und lose Elektrokabel achten.
  • Defekte Maschinen und Geräte musst du dem Vorgesetzten melden und nicht verwenden.
  • Maschinen und Geräte darfst du nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nach vorheriger Einweisung durch den Vorgesetzten verwenden.
  • Du darfst unter keinen Umständen die Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und Geräten deinstallieren, überbrücken und ohne diese Sicherheitseinrichtungen arbeiten.
  • In Arbeitspausen, vor Wartungsarbeiten und vor dem Umrüsten der Maschinen musst du Antriebe ausschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern. (z. B. Zündschlüssel abziehen, Netzstecker aus der Steckdose ziehen, Feststellbremse betätigen)

Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen und Lagerung

  • Leitern, Gerüste und Arbeitsbühnen musst du vor jedem Gebrauch auf Defekte und Beschädigungen kontrollieren.
  • Dabei musst du auf angebrochene oder verbogene Holme und Sprossen und defekte Spreizsicherungen an Leitern besonders achten.
  • Bei Leitern musst du stets auf einen sicheren Stand achten.
  • Leitern musst du gegen Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern.
  • Gerüste und Arbeitsbühnen musst du nach Gebrauchsanleitung des Herstellers errichten und auf die zulässige Belastung achten.
  • Fahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen musst du mit einem Bremshebel gegen Wegrollen sichern.
  • Arbeitsgeräte, -mittel und –stoffe musst du stets so zu lagern, dass durch die Lagerung keine Gefahren ausgehen können. Dabei musst du besonders auf einen sicheren Stand der gelagerten Teile achten.
  • Die maximal zulässigen Belastungsgrenzen von Regalen darfst du nicht überschreiten.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Du musst die vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  • Defekte an Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung hast du unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.
  • Bei Arbeiten mit Gefahrenstoffen musst du die persönliche Schutzausrüstung nach Vorgabe des Herstellers bzw. nach Betriebsanweisung tragen. (z. B. Schutzbrille, Mundschutz, Atemschutz, geschlossene Kleidung)
  • Auf Baustellen musst du Arbeitsschutzschuhe und Arbeitsschutzhelme tragen.
  • Bei Arbeiten an scharfkantigen Arbeitsmitteln musst du stets Schutzhandschuhe tragen.
  • Bei Glas- und Fassadenreinigung ab 5,00 m Arbeitshöhe musst du ohne Gerüst eine Absturzsicherung anlegen.

Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe - Brandschutz

  • Du hast einem Verletzten 1. Hilfe zu leisten bzw. bei Bedarf umgehend den Notarzt zu informieren.
  • Du musst eventuelle Gefahrenstellen, durch die der Unfall ausgelöst wurde, sichern und weiteren Schaden verhindern.
  • Bei Unfällen mit Reinigungsmitteln bzw. mit Gefahrenstoffen, musst du dem behandelnden Arzt das EU–Sicherheitsdatenblatt des verursachenden Mittels umgehend übermitteln.
  • Bei Klein- und Entstehungsbränden musst du das Feuer mit dem nächst verfügbaren Feuerlöscher löschen. Dabei solltest du immer auf Eigensicherheit und eventuelle Rückzündungen achten.
  • Feuerlöscher darfst du erst am Brandherd in Betrieb nehmen, zuerst musst du den Sicherungssplint ziehen, dann den Schlagdruckknopf betätigen und dann mit den Löscharbeiten beginnen.
  • Klein- und Entstehungsbrände musst du immer in Windrichtung löschen. Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen. Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen, Wandbrände von unten nach oben löschen.
  • Bei Einsatz mehrerer Feuerlöscher musst du diese gleichzeitig und nicht nacheinander verwenden.
  • Bei Fettbränden (z. B. in Fritteusen) darfst du niemals einen Wasserlöscher oder konventionellen Schaumlöscher verwenden.
  • Bei Großbränden musst du deinen Arbeitsplatz zügig, aber ohne Überstürzung verlassen und dich auf den vorgegebenen Flucht- und Rettungswegen zu den ausgewiesenen Sammelplätzen begeben. In keinem Falle darfst du die Aufzüge benutzen.
  • Jeden Arbeitsunfall musst du unverzüglich dem Vorgesetzten melden.
  • Jeden Arbeitsunfall musst du im Verbandbuch dokumentieren.