Du hast alle Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für
eine wirksame 1. Hilfe und einen wirksamen Brandschutz zu
unterstützen.
Du hast den zuständigen Vorgesetzten über von dir festgestellte
Gefahren für Sicherheit und Gesundheit unverzüglich zu informieren.
Mängel und Defekte an Schutzeinrichtungen und Arbeitsmitteln sowie
nicht einwandfrei verpackte, gekennzeichnete und beschaffene
Arbeitsstoffe sind unverzüglich von dir dem Vorgesetzten im
Kundenbetrieb zu melden.
Du darfst dich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen
berauschenden Mitteln, das gilt auch für Medikamente, nicht in einen
Zustand versetzen, durch den du dich selbst oder andere gefährden
könntest.
Du darfst dich an gefährlichen Stellen nur im Rahmen der dir
übertragenen Aufgaben aufhalten.
Arbeitsweg
Für dich gilt für den Weg zur und von der Arbeitsstelle die
Straßenverkehrsordnung, soweit du dich auf öffentlichen Straßen und
Wegen aufhältst. Dies gilt auch für Wege zwischen verschiedenen
Arbeitsstellen in der Arbeitszeit.
Du hast dich mit der nötigen Vorsicht am öffentlichen
Straßenverkehr zu beteiligen, das gilt auch für Fußgänger und
insbesondere bei gefährlicher Witterung.
Bahnanlagen darfst du nur an den dafür vorgesehenen Unterführungen
oder an beschrankten bzw. gesicherten Übergängen überqueren.
Fahrzeuge dürfen von dir nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis
benutzt werden. Der Gebrauch von Firmenfahrzeugen ist nur mit
Genehmigung des Vorgesetzten erlaubt.
Chemische Mittel / Farben und Lacke / Reinigungsmittel / Gefahrenstoffe
Du darfst nur die von der Firma und vom jeweiligen Vorgesetzten
bereitgestellten Mittel verwenden.
Chemische Mittel, Farben und Lacke, Reinigungsmittel und
Gefahrenstoffe darfst du nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen
lagern.
Du darfst diese Mittel unter keinen Umständen in Behältnisse
füllen, die keine Kennzeichnung oder eine falsche bzw. irreführende
Kennzeichnung haben. Besonders streng ist es untersagt, chemische
Mittel, Reinigungsmittel, Farben, Lacke und Gefahrenstoffe in
Lebensmittelgefäße abzufüllen.
Chemische Mittel, Farben und Lacke, Reinigungsmittel und
Gefahrenstoffe musst du immer trocken und sicher über dem
Gefrierpunkt lagern. Das Auslaufen musst du durch geeignete Maßnahmen
verhindern.
Gefahrenstoffe darfst du nur nach gesonderter Einweisung durch den
Vorgesetzten verwenden.
Maschinen und Geräte
Vor jedem Gebrauch musst du Maschinen und Geräte auf eventuelle
Defekte und Beschädigungen kontrollieren.
Besonders musst du auf defekte Gehäuse und defekte und lose
Elektrokabel achten.
Defekte Maschinen und Geräte musst du dem Vorgesetzten melden und
nicht verwenden.
Maschinen und Geräte darfst du nur entsprechend ihrer
Gebrauchsanleitung und nach vorheriger Einweisung durch den
Vorgesetzten verwenden.
Du darfst unter keinen Umständen die Sicherheitseinrichtungen an
Maschinen und Geräten deinstallieren, überbrücken und ohne diese
Sicherheitseinrichtungen arbeiten.
In Arbeitspausen, vor Wartungsarbeiten und vor dem Umrüsten der
Maschinen musst du Antriebe ausschalten und gegen unbefugtes
Wiedereinschalten sichern. (z. B. Zündschlüssel abziehen, Netzstecker
aus der Steckdose ziehen, Feststellbremse betätigen)
Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen und Lagerung
Leitern, Gerüste und Arbeitsbühnen musst du vor jedem Gebrauch auf
Defekte und Beschädigungen kontrollieren.
Dabei musst du auf angebrochene oder verbogene Holme und Sprossen
und defekte Spreizsicherungen an Leitern besonders achten.
Bei Leitern musst du stets auf einen sicheren Stand achten.
Leitern musst du gegen Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken
sichern.
Gerüste und Arbeitsbühnen musst du nach Gebrauchsanleitung des
Herstellers errichten und auf die zulässige Belastung achten.
Fahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen musst du mit einem Bremshebel
gegen Wegrollen sichern.
Arbeitsgeräte, -mittel und –stoffe musst du stets so zu lagern,
dass durch die Lagerung keine Gefahren ausgehen können. Dabei musst
du besonders auf einen sicheren Stand der gelagerten Teile achten.
Die maximal zulässigen Belastungsgrenzen von Regalen darfst du
nicht überschreiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Du musst die vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitskleidung und
persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Defekte an Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung hast
du unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.
Bei Arbeiten mit Gefahrenstoffen musst du die persönliche
Schutzausrüstung nach Vorgabe des Herstellers bzw. nach
Betriebsanweisung tragen. (z. B. Schutzbrille, Mundschutz,
Atemschutz, geschlossene Kleidung)
Auf Baustellen musst du Arbeitsschutzschuhe und Arbeitsschutzhelme
tragen.
Bei Arbeiten an scharfkantigen Arbeitsmitteln musst du stets
Schutzhandschuhe tragen.
Bei Glas- und Fassadenreinigung ab 5,00 m Arbeitshöhe musst du ohne
Gerüst eine Absturzsicherung anlegen.
Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe - Brandschutz
Du hast einem Verletzten 1. Hilfe zu leisten bzw. bei Bedarf umgehend
den Notarzt zu informieren.
Du musst eventuelle Gefahrenstellen, durch die der Unfall ausgelöst
wurde, sichern und weiteren Schaden verhindern.
Bei Unfällen mit Reinigungsmitteln bzw. mit Gefahrenstoffen, musst
du dem behandelnden Arzt das EU–Sicherheitsdatenblatt des
verursachenden Mittels umgehend übermitteln.
Bei Klein- und Entstehungsbränden musst du das Feuer mit dem nächst
verfügbaren Feuerlöscher löschen. Dabei solltest du immer auf
Eigensicherheit und eventuelle Rückzündungen achten.
Feuerlöscher darfst du erst am Brandherd in Betrieb nehmen, zuerst
musst du den Sicherungssplint ziehen, dann den Schlagdruckknopf
betätigen und dann mit den Löscharbeiten beginnen.
Klein- und Entstehungsbrände musst du immer in Windrichtung
löschen. Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen. Tropf- und
Fließbrände von oben nach unten löschen, Wandbrände von unten nach
oben löschen.
Bei Einsatz mehrerer Feuerlöscher musst du diese gleichzeitig und
nicht nacheinander verwenden.
Bei Fettbränden (z. B. in Fritteusen) darfst du niemals einen
Wasserlöscher oder konventionellen Schaumlöscher verwenden.
Bei Großbränden musst du deinen Arbeitsplatz zügig, aber ohne
Überstürzung verlassen und dich auf den vorgegebenen Flucht- und
Rettungswegen zu den ausgewiesenen Sammelplätzen begeben. In keinem
Falle darfst du die Aufzüge benutzen.
Jeden Arbeitsunfall musst du unverzüglich dem Vorgesetzten melden.
Jeden Arbeitsunfall musst du im Verbandbuch dokumentieren.